| Was ist eine Studienplatzklage? |
| Geschrieben von Alexander Schmidt | |
| Mittwoch, 3. März 2010 | |
|
Umgangssprachlich versteht man unter einer Studienplatzklage die gerichtlich geltend machende Immatrikulation eines Studienplatzes. Studienplatzklagen werden nur bei zulassungsbeschränkten und bei Studiengängen mit vorausgesetztem NC in die Wege geleitet. Am meisten wird eine Studienplatzklage bei Studiengängen mit hohen NC’s wie Humanmedizin, Zahnmedizin, Tiermedizin, Pharmazie oder ähnlichen bewerkstelligt. Gegebenenfalls lohnt sich die Anwendung der Doppelstrategie, die besagt, dass man versucht, sich gleichzeitig in mehrere Studiengänge einzuklagen. Dies sollte natürlich nur bei thematisch ähnlichen Studiengängen angewendet werden. Durch dieses Verfahren steigt die Chance auf den Erhalt einer Immatrikulationseinladung, da bei einer Zusage des Zweitwahlstudiums ein Quereinstieg durchaus möglich ist. Jedoch ist an dieser Stelle zu erwähnen, dass die Anwendung der Doppelstrategie beim Einklagen eines Studienplatzes mit erheblich höheren Kosten zu rechnen ist. Daher empfiehlt es sich in diesem sowie in jedem anderen Fall, bei Fragen und Unklarheiten, seinen Rechtsbeistand zu fragen, der für jeden Kläger eine individuelle Klägerstrategie entwickelt und den Kläger ausführlich und kompetent zu den gewünschten Studiengängen beraten kann. Studienplatzklagen immer relevanter, da die Zahl der Bewerbungen an Universitäten stetig zunimmt, die meisten Unis nur einen geringen Teil der Bewerber aufnehmen und viele Bewerber somit mitgeteilt bekommen, dass die auf die Warteliste gesetzt worden und erst nach einer Wartezeit einen Studienplatz zugeteilt bekommen. Da die Wartezeit mehrere Jahre dauern kann, ist in vielen Fällen eine Studienplatzklage sinnvoll. |